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   BFH, 25.10.2006 - VII R 64/05   

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https://dejure.org/2006,17038
BFH, 25.10.2006 - VII R 64/05 (https://dejure.org/2006,17038)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2006 - VII R 64/05 (https://dejure.org/2006,17038)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - VII R 64/05 (https://dejure.org/2006,17038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GüKG § 3; ; GüKG § 6 Satz 2 Nr. 2; ; EUStBV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; EUStBV § 11; ; EUStBV § 12; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; UStG § 5 Abs. 2 Nr. 5; ; UStG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrumsatzsteuer; unzulässig im Binnenverkehr verwendetes Straßenfahrzeug

  • datenbank.nwb.de

    Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr verwendetes Straßenfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung einer Zollschuld aufgrund fehlender Erfüllung von Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung; Formloses Überführen eines LKW in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Passieren der Zollstelle an der Grenze ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, ZK Art 4 Nr 16 Buchst f, ZKDV Art 558, UStG § 21 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 10, Richtlinie 77/388/EWG Art 10
    Binnentransport; Einfuhrumsatzsteuer; Kabotageverbot; Vorübergehende Verwendung; Zweckwidrige Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

    Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VII R 64/05
    Wie der Senat in einem gleichgelagerten Fall mit Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05 (zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen, BFH/NV 2006, 1781) entschieden hat, ist für den LKW --anders als das FG meint-- neben der Zollschuld auch eine Einfuhrumsatzsteuerschuld entstanden, da nach § 21 Abs. 2 UStG für die Einfuhrumsatzsteuer die Vorschriften für Zölle sinngemäß gelten.
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VII R 64/05
    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260).
  • BFH, 21.11.2023 - VII R 10/21

    Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsbeschluss vom 27.10.2022 - VII R 1/20, Rz 38; Senatsurteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07, BFHE 221, 325, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260; vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527 und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10 [Stand: 15.01.2021]; BeckOK UStG/Hamster, 38. Ed. [17.09.2023], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • BFH, 27.10.2022 - VII R 1/20

    Keine vorübergehende Verwendung beim Verbringen eines Fahrzeugs zur Erfüllung

    Mit Urteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07 (BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260) hat der erkennende Senat entschieden, dass durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften insbesondere sichergestellt werden soll, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527, und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, in eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10; BeckOK UStG/Hamster, 33. Ed. [15.06.2022], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • BFH, 21.02.2007 - VII B 314/06

    Transportmittel als Ware im Sinne des Zollrechts

    Die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage deshalb gebotene Auseinandersetzung mit den in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen --der BFH hat die Wareneigenschaft eines Transportmittels in mehreren Entscheidungen zum Steuerentstehungstatbestand des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK vorausgesetzt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, und vom 25. Oktober 2006 VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527)-- lässt die Beschwerdebegründung vermissen.
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